Für Dienstleistungen von Saurabh Sharma, Einzelunternehmen mit der Geschäftsbezeichnung „Datenova", Endenicher Str. 153, 53115 Bonn, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und Automatisierungsleistungen zwischen Datenova und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Datenova erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart. Rechts- und Steuerberatung im Sinne des RDG bzw. StBerG sind nicht Gegenstand der Leistungen.
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise bzw. monatlichen Entgelte zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Leistungen wird monatlich im Voraus abgerechnet.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Datenova.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Soweit Datenova personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Templates von Datenova bleiben deren Eigentum.
Datenova haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Datenova nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Laufende Leistungen (z. B. Betreuung, Retainer) können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Bonn. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.